Der Rat des Übernatürlichen
Im Jahre 1558 kurz nachdem Königin Elisabeth I. gekrönt wurde, kam es in London zu Ausschreitungen, gegenüber den Vampiren und den Werwölfen. Viele Menschen wurden verletzt oder getötet, weil sie zwischen die Fronten gerieten. daraufhin rief Elisabeth I. Vertreter von jeder ihr bekannten Gruppierungen zu sich in den Palace of Whitehall, ihrem damaligen Regierungssitz.
Dort ernannte sie die Anwesenden zum Rat der Übernatürlichen, zur damaligen Zeit wusste das Königshaus von den Wesen, die in ihrem Königreich umherwanderten, und ermahnte sie zur Einhaltung extra für sie erarbeitete Gesetze.
Von nun an gab es monatliche Treffen des Rates bei der Königin und später auch bei ihren Nachfolgern.
Zum zweiten Weltkrieg und der einhergehenden Regentschaft von Winston Churchill wurde der Rat der Übernatürlichen nicht mehr vom Königshaus, sondern vom amtierenden Premierminister einberufen.
Darüber hinaus wurden die Wesen gebeten sich aus Kriegsszenarien herauszuhalten, auch wenn es vielleicht einen Vorteil für England bedeutet hätte. Winston war der Auffassung, dass er die Menschen Englands Schützen musste und da gehörten die Übernatürlichen Wesen ebenfalls dazu und ganz wichtig war ihm ebenfalls, dass sie geheim blieben. Was eines der wichtigsten Gesetze von Queen Elisabeth I. war., die Gesellschaft der Übernatürlich ist zu Schützen und geheim zu halten.
Erlassen erstmals im Jahre des Herrn 1558 durch Ihre Majestät Königin Elisabeth I.
„Die Schatten Englands sind nicht leer – sie sind bewohnt. Und wer im Dunkeln lebt, ist dem Licht zur Verantwortung verpflichtet.“
— Elisabeth I., Gründungsworte des Rates
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I. Verschwiegenheit und Schutz
Die Gesellschaft der Übernatürlichen ist zu schützen und streng geheim zu halten.
Kein Wesen, ob alt oder jung, soll durch Handlung oder Nachlässigkeit die Existenz der Übernatürlichen in den Augen der Sterblichen offenbaren.
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II. Neutralität im Krieg
Die Übernatürlichen haben sich aus den Kriegen Englands herauszuhalten.
Weder Magie noch Blutmacht darf auf dem Schlachtfeld zwischen Menschen Anwendung finden – dies wäre ein Bruch des uralten Paktes.
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III. Neutraler Boden
Neutraler Boden ist stets als solcher zu wahren.
Orte, die vom Rat als neutral erklärt wurden – wie Sanctuaries, Treffhallen oder alte Zufluchten – sind frei von Konflikt, Vergeltung oder Jagd.
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IV. Konfliktregelung
Streitigkeiten sind dem Rat vorzubringen.
Kein Wesen möge Blut über Blut fordern, bevor nicht der Rat seine Stimme erhoben hat. Eigenmächtige Rache ist untersagt.
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V. Schutz der Menschen
Menschen dürfen weder verletzt noch getötet werden.
Nur der Rat kann Ausnahmen gewähren. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, wird sich vor dem Tribunal verantworten müssen.
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VI. Schutz untereinander
Übernatürliche dürfen einander nicht mutwillig schaden.
Angriffe auf andere Wesen – gleich welcher Herkunft – werden mit Ausschluss, Bann oder Tod geahndet.
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VII. Magische Verschleierung
Magie darf nicht sichtbar in der Welt der Menschen wirken.
Der Schleier, der die Welten trennt, ist zu achten. Wer ihn zerreißt, gefährdet die Gesellschaft und ihre Zukunft.
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VIII. Verbot der unbefugten Verwandlung
Niemand darf einen Menschen in ein Übernatürliches Wesen verwandeln ohne Ratsentscheid.
Zuwiderhandlung gilt als Entweihung des natürlichen Gleichgewichts und wird mit aller Härte geahndet.
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IX. Schutz der Jungen
Kinder der Übernatürlichen stehen unter dem besonderen Schutz des Rates.
Sie dürfen nicht manipuliert, missbraucht oder geopfert werden. Der Schutz der Unschuld ist unantastbar.
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X. Bindung an den Rat
Der Rat allein spricht Recht.
Weder Menschenrichter noch andere haben Macht über die Übernatürlichen in Britannia. Nur der Rat spricht Urteil.
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XI. Zwischenartenverbindung
Beziehungen zwischen Übernatürlichen und Sterblichen müssen dem Rat gemeldet werden.
Um das Gleichgewicht und den Schleier zu wahren, ist jeder Bund zwischen den Welten zu prüfen und zu bewerten.
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XII. Verbot geistiger Manipulation
Es ist untersagt, den Willen eines Menschen oder Wesens durch Magie oder Gabe zu beugen.
Dies gilt als Akt der Versklavung und wird vom Rat mit Bann oder Auslöschung geahndet.
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XIII. Verbot der Fehde auf englischem Boden
Fehden aus alter Zeit dürfen nicht im Königreich ausgetragen werden.
England ist neutraler Boden. Wer diesen Ort zum Schlachtfeld macht, entheiligt das Reich und wird als Feind betrachtet.
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„Der Rat ist alt, doch das Gesetz ist älter. Wer es bricht, stürzt nicht nur sich, sondern die ganze Gesellschaft in Dunkelheit.“
— Winston Churchill, 1941 bei Wiederbelebung des Rates.
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